BK10-20-0410_B
ITL Eisenbahngesellschaft mbH
Befreiungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 2 ERegG
Antrag auf Befreiung eines Infrastrukturbetreibers von Regulierungsvorschriften
Die ITL Eisenbahngesellschaft beantragt für die von ihr betriebene Wartungseinrichtung in Pirna eine Ausnahme bzw. Befreiung nach Art. 2 DVO und § 2 Abs. 5 ERegG.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-20-0410_B geführt.
BK10-20-0410_B
Stand: 10.12.2020