BK10-20-0410_B ITL Eisenbahngesellschaft mbH
Befreiungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 2 ERegG

Antrag auf Befreiung eines Infrastrukturbetreibers von Regulierungsvorschriften

Die ITL Eisenbahngesellschaft beantragt für die von ihr betriebene Wartungseinrichtung in Pirna eine Ausnahme bzw. Befreiung nach Art. 2 DVO und § 2 Abs. 5 ERegG.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-20-0410_B geführt.

BK10-20-0410_B

Entscheidung

Stand: 10.12.2020

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