BK10-21-0108_E
Infrastrukturbetrieb der Stadt Arneburg
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG
Antrag auf Genehmigung der Entgelte für Trassen
Die Infrastrukturbetrieb der Stadt Arneburg hat gemäß § 33 ERegG bei der Bundesnetzagentur die Genehmigung der Trassenentgelte für die Netzfahrplanperiode 2022 / 2023 beantragt.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0108_E geführt.
BK10-21-0108_E
Stand: 25.10.2021