BK10-21-0108_E Infrastrukturbetrieb der Stadt Arneburg
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG

Antrag auf Genehmigung der Entgelte für Trassen

Die Infrastrukturbetrieb der Stadt Arneburg hat gemäß § 33 ERegG bei der Bundesnetzagentur die Genehmigung der Trassenentgelte für die Netzfahrplanperiode 2022 / 2023 beantragt.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0108_E geführt.

BK10-21-0108_E

Entscheidung

Stand: 25.10.2021

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