BK10-21-0119_E Niederrheinische Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft NIAG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.

BK10-21-0119_E

Verfahrenseinleitung

Stand: 19.05.2022

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