BK10-21-0269_Z Centralbahn GmbH
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Centralbahn GmbH hat die Bundesnetzagentur am 09.09.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 über die beabsichtigte Neufassung ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0269_Z geführt.

BK10-21-0269_Z

Entscheidung

Stand:09.09.2021

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