BK10-21-0269_Z
Centralbahn GmbH
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die Centralbahn GmbH hat die Bundesnetzagentur am 09.09.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 über die beabsichtigte Neufassung ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0269_Z geführt.
BK10-21-0269_Z
Stand:09.09.2021