BK10-21-0285_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 21.09.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung von Nutzungsanträgen der Railforce One Germany GmbH und der DB Cargo AG bzgl. Gleis 126 in der Betriebsstelle Hamburg-Harburg wegen eines Nutzungskonfliktes mit der Eisenbahngesellschaft Potsdam mbH unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0285_Z geführt.

BK10-21-0285_Z

Entscheidung

Stand:22.09.2021

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