BK10-21-0287_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 23.09.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung von Nutzungsanträgen der Schwaiger Holzindustrie GmbH & Co. KG und der Cargo Logistik Rail GmbH bzgl. Gleis 21 in der Betriebsstelle Bad Salzungen wegen eines Nutzungskonfliktes mit der Werra Eisenbahnverkehrsgesellschaft mbH unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0287_Z geführt.

BK10-21-0287_Z

Entscheidung

Stand:24.09.2021

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