BK10-21-0287_Z
DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 23.09.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung von Nutzungsanträgen der Schwaiger Holzindustrie GmbH & Co. KG und der Cargo Logistik Rail GmbH bzgl. Gleis 21 in der Betriebsstelle Bad Salzungen wegen eines Nutzungskonfliktes mit der Werra Eisenbahnverkehrsgesellschaft mbH unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0287_Z geführt.
BK10-21-0287_Z
Stand:24.09.2021