BK10-21-0288_Z
DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 23.09.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung von Nutzungsanträgen der Schwaiger Holzindustrie GmbH & Co. KG und der Salzburger Eisenbahn Transport Logistik GmbH bzgl. Gleis 5 in der Betriebsstelle Walldorf (Werra) wegen eines Nutzungskonfliktes mit der DB Cargo AG unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0288_Z geführt.
BK10-21-0288_Z
Stand:24.09.2021