BK10-21-0293_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 27.09.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung eines Nutzungsantrages der MSM Gruppe bzgl. Gleis 10 in der Betriebsstelle Hamburg-Langenfelde wegen eines Nutzungskonfliktes mit der DB Fernverkehr AG unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0293_Z geführt.

BK10-21-0293_Z

Entscheidung

Stand:28.09.2021

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