BK10-21-0293_Z
DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 27.09.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung eines Nutzungsantrages der MSM Gruppe bzgl. Gleis 10 in der Betriebsstelle Hamburg-Langenfelde wegen eines Nutzungskonfliktes mit der DB Fernverkehr AG unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0293_Z geführt.
BK10-21-0293_Z
Stand:28.09.2021