BK10-21-0295_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung der Nutzung von Gleis H2 in der Betriebsstelle Dresden-Friedrichstadt

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 28.09.2021 über die beabsichtigte Ablehnung eines Nutzungsantrages der HSL Logistik GmbH betreffend das Gleis H2 in der Betriebsstelle Dresden-Friedrichstadt unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0295_Z geführt.

BK10-21-0295_Z

Entscheidung

Stand: 01.10.2021

Mastodon