BK10-21-0299_Z DB Netz AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB und NBS)

Die DB Netz AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH haben die Bundesnetzagentur am 06.10.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen Netz ab der Netzfahrplanperiode 2022/2023 unterrichtet (NBN 2023). Verfahrensgegenstand sind die beabsichtigten Änderungen der Schienennetz-Nutzungsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen einschließlich der relevanten Anlagen für die Netzfahrplanperiode 2022/2023, wie sie sich in den NBN 2023 darstellen. Hierzu gehören auch Änderungen der Anlagenpreise (APS 2023). Nicht zum Verfahrensgegenstand gehören die beabsichtigten Entgelte und Entgeltgrundsätze für Leistungen des Mindestzugangspakets. Die diesbezüglich von der DB Netz AG beabsichtigten Regelungen sind Gegenstand des Entgeltgenehmigungsverfahrens zum Aktenzeichen BK10-21-0300_E. Nicht zum Verfahrensgegenstand zählen ferner Regelungen, die nicht geändert werden sollen.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0299_Z geführt.

BK10-21-0299_Z

Entscheidung

Stand:07.10.2021

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