BK10-21-0309_E
DB Intermodal Services GmbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über beabsichtigte Entgelte
Die DB Intermodal Services GmbH hat die Bundesnetzagentur am 11.10.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Liste der Entgelte für Terminalleistungen der DB Intermodal Services GmbH unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0309_E geführt.
Stand:15.10.2021