BK10-21-0312_E Usedomer Bäderbahn GmbH
Entgeltregulierung
Personenbahnhöfe
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB und NBS)

Die Usedomer Bäderbahn GmbH hat die Bundesnetzagentur am 11.10.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung ihrer Benutzungsbedingungen für das Schienennetz und die Serviceeinrichtungen (SNB/NBS), sowie über die beabsichtigte Änderung ihrer Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen ab dem 11.12.2022 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0312_E geführt.

BK10-21-0312_E

Entscheidung

Stand:15.10.2021

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