BK10-21-0313_E R.P. Eisenbahn GmbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die R.P. Eisenbahn GmbH hat die Bundesnetzagentur am 14.10.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0313_E geführt.

BK10-21-0313_E

Entscheidung

Stand:14.10.2021

Mastodon