BK10-21-0325_E KombiTerminal Burghausen GmbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 33 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die KombiTerminal Burghausen GmbH hat die Bundesnetzagentur am 20.10.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS-KTB) zum 12.12.2021 und der Entgeltliste zum 01.01.2022 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0325_E geführt.

BK10-21-0325_E

Entscheidung

Stand:25.10.2021

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