BK10-21-0325_E
KombiTerminal Burghausen GmbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 33 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die KombiTerminal Burghausen GmbH hat die Bundesnetzagentur am 20.10.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS-KTB) zum 12.12.2021 und der Entgeltliste zum 01.01.2022 unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0325_E geführt.
BK10-21-0325_E
Stand:25.10.2021