BK10-21-0346_Z DB Netz AG
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB)

Die DB Netz AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH haben die Bundesnetzagentur über die beabsichtigte unterjährige Änderung der Nutzungsbedingungen Netz 2023 (NBN 2023) unterrichtet. Die beabsichtigte Änderung dient der Umsetzung der in § 56 Abs. 3 ERegG vorgesehenen Prüfung über das Erfordernis im Rahmen der Netzfahrplanerstellung Kapazität für kurzfristige Verkehre vorzuhalten. Die Beschlusskammer hat das Verfahren dahingehend erweitert, dass zugleich die Umsetzung des Beschlusses vom 19.12.19 im Verfahren BK10-16-0118_Z überprüft wird.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0346_Z geführt.

BK10-21-0346_Z

Entscheidung

Stand:09.11.2021

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