BK10-21-0353_Z DB Netz AG
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB)

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 22.11.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte unterjährige Änderung der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2023 bezüglich der Richtlinie 408 „Fahrdienstvorschrift“ (Ausnahme 240 und 241) so-wie der Richtlinie 483.0701 „ETCS Fahrzeugeinrichtungen bedienen“ (Ausnahme 104) aufgrund aktualisierter und neuer Regeln für ETCS-Level 1 und 2 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0353_Z geführt.


BK10-21-0353_Z

Entscheidung

Stand:30.11.2021

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