BK10-21-0362_E Scharmützelseebahn GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG

Antrag auf Genehmigung der Entgelte für Trassen

Die Scharmützelseebahn GmbH beantragt, die bestehende Genehmigung der Entgelte für die Nutzung ihrer Schienenwege in der Netzfahrplanperiode 2021/2022 aufzuheben und gemäß § 33 ERegG eine erneute Genehmigung für geänderte Entgelte zu erteilen.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0362_E geführt.

BK10-21-0362_E

Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.

1. Teilbeschluss

Stand:15.12.2021

Mastodon