BK10-21-0363_E Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH hat die Bundesnetzagentur am 15.12.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Entgelte für die Nutzung ihrer Serviceeinrichtung zum 01.04.2022 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0363_E geführt.

BK10-21-0363_E

Entscheidung

Stand:15.12.2021

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