BK10-22-0085_E
Friesoyther Eisenbahngesellschaft mbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG
Verfahrensabschluss
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.
BK10-22-0085_E
Stand: 14.03.2023