BK10-22-0085_E Friesoyther Eisenbahngesellschaft mbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG

Verfahrensabschluss

Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.

BK10-22-0085_E

Verfahrenseinleitung

Stand: 14.03.2023

Mastodon