BK10-22-0146_Z
Stadtwerke Osnabrück AG
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Verfahrensabschluss
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die Bundesnetzagentur hat die beabsichtigten Regelungen nicht abgelehnt.
BK10-22-0146_Z
Stand: 15.08.2022