BK10-22-0152_E
Zweckverband Schönbuchbahn
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG
Verfahrensabschluss
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.
BK10-22-0152_E
Stand: 08.12.2022