BK10-22-0248_Z DB Fernverkehr AG; FlixTrain GmbH
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen zum Netzfahrplan

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 02.09.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung einer Zugtrasse der DB Fernverkehr AG sowie der FlixTrain GmbH zum Netzfahrplan 2023 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0248_Z geführt.

BK10-22-0248_Z

Entscheidung

Stand: 05.09.2022

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