BK10-22-0285_U Diverse DB-Konzernunternehmen
Entflechtung
Eisenbahnanlagen
§ 70 ERegG

Überwachung der Entflechtungsvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat gemäß §§ 66 Abs. 4 Nr. 11 und 70 Abs. 1 i. V. m. § 68 Abs. 3 ERegG ein Verfahren zur anlassbezogenen und zur allgemeinen Überprüfung der Einhaltung der Entflechtungsvorgaben aus §§ 8, 8a ERegG bei beruflicher Mobilität im DB-Konzern, namentlich betreffend die Deutsche Bahn AG, die DB Netz AG, die DB Fernverkehr AG, die DB Cargo AG, die DB Regio AG und die DB Finance GmbH, eingeleitet. Der teils überschneidende Verfahrensgegenstand wurde insofern aus dem bereits bestehenden Verfahren BK10-21-0357_U ausgeklammert.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0285_U geführt.

BK10-22-0285_U

Entscheidung

Stand: 15.09.2022

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