BK10-22-0326_Z
DB Fernverkehr AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen zum Netzfahrplan
Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 20.09.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung einer Zugtrasse der DB Fernverkehr AG zum Netzfahrplan 2023 unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0326_Z geführt.
BK10-22-0326_Z
Stand:21.09.2022