BK10-22-0330_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 19.09.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung der Zugangsanträge der VTG Rail Europe GmbH und der Flex Bahndienstleistungen GmbH bzgl. Gleis 241 in der Betriebsstelle Bremerhaven-Speckenbüttel aufgrund eines Nutzungskonfliktes mit der DB Cargo AG unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0330_Z geführt.

BK10-22-0330_Z

Entscheidung

Stand:22.09.2022

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