BK10-22-0335_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 26.09.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der WRS AG bzgl. Gleis 122 in der Betriebsstelle Saarbrücken Rbf aufgrund eines Nutzungskonfliktes mit der DB Cargo AG unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0335_Z geführt.

BK10-22-0335_Z

Entscheidung

Stand:27.09.2022

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