BK10-22-0337_Z
DB Netz AG
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB)
1. Regelungen zu Mehrkkrafttriebfahrzeugen: Richtlinie 408, Ausnahme 239 und Richtlinie 492.1005, Ausnahme 101
Die aktualisierten und neuen Regeln für das Verkehren von Mehrkkrafttriebfahrzeugen sind unterjährig erforderlich aufgrund des neu zulässigen Traktionsartwechsels während der Fahrt sowie der Neuverkehre mit Akkumulatoren – Fahrzeugen (Akku-Fahrzeuge). Sie gelten ab dem 11.12.2022.
2. Redaktionelle Änderungen in den NBN 2022 und 2023
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0337_Z geführt.
BK10-22-0337_Z
Stand:28.09.2022