BK10-22-0345_Z
DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 28.09.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der Salzburger EisenbahnTransportLogistik GmbH bzgl. Gleis 31 in der Betriebsstelle Stendal aufgrund eines Nutzungskonfliktes mit der DB Cargo AG unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0345_Z geführt.
BK10-22-0345_Z
Stand:30.09.2022