BK10-22-0346_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 28.09.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der Salzburger EisenbahnTransportLogistik GmbH bzgl. Gleis 32 in der Betriebsstelle Stendal aufgrund eines Nutzungskonfliktes mit der DB Cargo AG unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0346_Z geführt.

BK10-22-0346_Z

Entscheidung

Stand:30.09.2022

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