BK10-22-0347_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 28.09.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der VTG Rail Europe GmbH bzgl. Gleis 378 in der Betriebsstelle München Nord Rbf aufgrund eines Nutzungskonfliktes mit der ARS Altmann AG unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0347_Z geführt.

BK10-22-0347_Z

Entscheidung

Stand:30.09.2022

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