BK10-22-0347_Z
DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 28.09.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der VTG Rail Europe GmbH bzgl. Gleis 378 in der Betriebsstelle München Nord Rbf aufgrund eines Nutzungskonfliktes mit der ARS Altmann AG unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0347_Z geführt.
BK10-22-0347_Z
Stand:30.09.2022