BK10-22-0348_Z
DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 28.09.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der Railforce One Germany GmbH sowie der Metrans Rail Deutschland GmbH bzgl. Gleis 126 in der Betriebsstelle Hamburg Harburg aufgrund eines Nutzungskonfliktes mit der DB Fernverkehr AG unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0348_Z geführt.
BK10-22-0348_Z
Stand:30.09.2022