BK10-22-0348_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 28.09.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der Railforce One Germany GmbH sowie der Metrans Rail Deutschland GmbH bzgl. Gleis 126 in der Betriebsstelle Hamburg Harburg aufgrund eines Nutzungskonfliktes mit der DB Fernverkehr AG unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0348_Z geführt.

BK10-22-0348_Z

Entscheidung

Stand:30.09.2022

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