BK10-22-0352_Z
DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 28.09.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der Captrain Deutschland Cargo West GmbH bzgl. Gleis 171 in der Betriebsstelle Braunschweig Rbf aufgrund eines Nutzungskonfliktes mit der DB Cargo AG unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0352_Z geführt.
BK10-22-0352_Z
Stand:30.09.2022