BK10-22-0353_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 28.09.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der Captrain Deutschland Cargo West GmbH bzgl. Gleis 172 in der Betriebsstelle Braunschweig Rbf aufgrund eines Nutzungskonfliktes mit der DB Cargo AG unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0353_Z geführt.

BK10-22-0353_Z

Entscheidung

Stand:30.09.2022

Mastodon