BK10-22-0381_Z
DB Netz AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB)
Die DB Netz AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH haben die Bundesnetzagentur am 21.10.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über diverse beabsichtigte unterjährige Änderungen des Haupttextes der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2022 und 2023, der Richtlinien 420.9001, 402.0305 und 302 unterrichtet.
Betroffen sind die Themen „ZvF-Stafette“ (Änderung der Ril 402.0305, war bereits vorläufig in Kraft gesetzt), „Umkodierungsverfahren beim Anreizsystem“ (Änderung der Ril 420.9001), „Regelungen zu grenzüberschreitenden Bahnstrecken“ nach Polen, Tschechien, Frankreich, Belgien, zu den Niederlanden und zur Schweiz (Änderung der Ril 302), „Rahmenverträge“ (Änderung von Abschnitt 4.4.3 der NBN 2023, war bereits vorläufig in Kraft gesetzt) und „Betriebsprogrammstudie“ (Änderung von Abschnitt 5.4.9 der NBN 2022 und 2023, war bereits vorläufig in Kraft gesetzt).
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0381_Z geführt.
BK10-22-0381_Z
Stand: 25.10.2022