BK10-22-0429_Z Infraserv GmbH & Co. Höchst KG
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Infraserv GmbH & Co. Höchst KG hat die Bundesnetzagentur am 24.11.2022 gemäß § 72. Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Neufassung ihrer Nutzungsbedingungen für die Wasserstofftankstelle am Standort Frankfurt-Höchst zum 11.12.2022 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0429_Z geführt.

BK10-22-0429_Z

Entscheidung

Stand:25.11.2022

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