BK10-22-0430_E Häfen und Güterverkehr Köln AG
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Häfen und Güterverkehr Köln AG hat die Bundesnetzagentur gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigten Änderungen des Entgeltverzeichnisses für die Benutzung der Serviceeinrichtungen „Einrichtungen für Brennstoffaufnahme“ und „Wartungseinrichtungen und andere technische Einrichtungen“ zum 15.01.2023 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0430_E geführt.

BK10-22-0430_E

Entscheidung

Stand:28.11.2022

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