BK10-23-0005_E Usedomer Bäderbahn GmbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Usedomer Bäderbahn GmbH hat die Bundesnetzagentur am 10.01.2023 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen zum 10.12.2023 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0005_E geführt.

BK10-23-0005_E

Entscheidung

Stand:11.01.2023

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