BK10-23-0010_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung von Zugangsregelungen

Die VTG Rail Europe GmbH hat am 16.01.2023 bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die DB Netz AG wegen angenommener Schlechtleistung bei der Nutzung von Serviceeinrichtungen (Abstellgleise) erhoben.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0010_Z geführt.

Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) können bei der Entscheidung über die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung auch geltende Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und das Risiko der weiteren Ausbreitung des Virus berücksichtigt werden.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 03.02.2023. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.

Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.

Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG). Zur elektronischen Einsicht in die Verfahrensunterlagen ist eine einmalige Registrierung mit einer personenspezifischen E-Mailadresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.

BK10-23-0010_Z

Stand:19.01.2023

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