BK10-23-0013_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung von Zugangsregelungen

Die Schienenverkehrsgesellschaft mbH (SVG) hat sich am 21. und 23. 01.2023 mit einer Beschwerde über die Bewertung von Verspätungsursachen im Rahmen des Anreizsystems durch die DB Netz AG an die Bundesnetzagentur gewandt. Betroffen sind Zugfahrten der Beschwerdeführerin am 12. und 20.01.2023.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0013_Z geführt.

BK10-23-0013_Z

Entscheidung

Stand:23.01.2023

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