BK10-23-0019_E
DB Netz AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG
Nachträgliche Überprüfung der Höhe und Struktur sonstiger Entgelte
Anlässlich einer Eingabe eines Zugangsberechtigten führt die Bundesnetzagentur ein Verfahren zur Überprüfung der derzeit gültigen Regelungen des Anreizsystems der DB Netz AG.
Gegenstand der Eingabe ist u.a. die Definition der Wende in der Richtlinie 420.9001.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0019_E geführt.
BK10-23-0019_E
Stand:01.02.2023