BK10-23-0044_Z Black Forest Terminal GmbH
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Black Forest Terminal GmbH hat die Bundesnetzagentur am 06.03.2023 über die beabsichtigte Erstfassung ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) und der dazugehörigen Entgelte gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0044_Z geführt.

BK10-23-0044_Z

Entscheidung

Stand:07.03.2023

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