BK10-23-0050_Z
DB Netz AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG
Nachträgliche Überprüfung von Zugangsregelungen
Die Schienenverkehrsgesellschaft mbH (SVG) hat sich am 13.03.2023 bei der Bundesnetzagentur über ein behauptetes eisenbahnrechtswidriges Verhalten der DB Netz AG hinsichtlich der Beeinträchtigung des Zugangsanspruchs durch baustellenbedingte Sperrungen im Bereich Stuttgart beschwert.
Betroffener Bauzeitraum: 29.04.2023 – 14.06.2023
Betroffene Bereiche rund um den Knoten Stuttgart: Remsbahn, Murrbahn, Stuttgart HBF-Waiblingen, Bahnhof Cannstatt und die Gäubahn.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0050_Z geführt.
BK10-23-0050_Z
Stand:15.03.2023