BK10-23-0050_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung von Zugangsregelungen

Die Schienenverkehrsgesellschaft mbH (SVG) hat sich am 13.03.2023 bei der Bundesnetzagentur über ein behauptetes eisenbahnrechtswidriges Verhalten der DB Netz AG hinsichtlich der Beeinträchtigung des Zugangsanspruchs durch baustellenbedingte Sperrungen im Bereich Stuttgart beschwert.

Betroffener Bauzeitraum: 29.04.2023 – 14.06.2023

Betroffene Bereiche rund um den Knoten Stuttgart: Remsbahn, Murrbahn, Stuttgart HBF-Waiblingen, Bahnhof Cannstatt und die Gäubahn.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0050_Z geführt.

BK10-23-0050_Z

Entscheidung

Stand:15.03.2023

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