BK10-23-0053_Z Hamburg Port Authority AöR
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Hamburg Port Authority AöR hat die Bundesnetzagentur am 20.03.2023 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen einschließlich der Liste der Entgelte unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0053_Z geführt.

BK10-23-0053_Z

Entscheidung

Stand:20.03.2023

Mastodon