BK10-23-0073_E
DB Netz AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG
Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des § 4 ERegG
Die Bundesnetzagentur hat von Amts wegen ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung des § 4 ERegG bei der Behandlung von Informationen Dritter durch die DB Netz AG in Entgeltgenehmigungsverfahren eingeleitet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0073_E geführt.
BK10-23-0073_E
Stand:17.05.2023