BK10-23-0073_E DB Netz AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des § 4 ERegG

Die Bundesnetzagentur hat von Amts wegen ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung des § 4 ERegG bei der Behandlung von Informationen Dritter durch die DB Netz AG in Entgeltgenehmigungsverfahren eingeleitet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0073_E geführt.

BK10-23-0073_E

Entscheidung

Stand:17.05.2023

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