BK10-23-0075_E DB Netz AG und DB Regionetz Infrastruktur GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 45 ERegG

Antrag auf Genehmigung der Entgelte für Trassen

Am 25.04.2023 ist das „Neunte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ in Kraft getreten. Nach dessen Maßgabe ergibt sich eine gesetzlich festgelegte Entgeltsteigerung für Trassen des SPNV zum Jahr 2024 in Höhe von 1,8 %. Die Beschlusskammer hatte der Entgeltgenehmigung vom 30.03.2023 entsprechend der bisherigen Rechtsgrundlagen eine Steigerung der Entgelte im SPNV um 3 % zu Grunde gelegt, so dass die derzeit genehmigten Entgelte nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen. Vor diesem Hintergrund erwägt die Beschlusskammer, die per Beschluss vom 30.03.2023 erteilte Genehmigung der Entgelte des SPNV, SPFV und SGV für das Netzfahrplanjahr 2023/2024 (TPS 2024) (ggf. teilweise) aufzuheben. Die Beschlusskammer erwägt ebenfalls, (klarstellende) Änderungen an den Vorgaben des Beschlusses zum Anreizsystem vorzunehmen.


Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0075_E geführt.

BK10-23-0075_E

Entscheidung

Stand:17.05.2023

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