BK10-23-0140_E
Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsen GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG
Verfahrensabschluss
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.
BK10-23-0140_E
Stand: 22.02.2024