BK10-23-0380_E
KombiTerminal Burghausen GmbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die KombiTerminal Burghausen GmbH hat die Bundesnetzagentur am 13.09.2023 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung ihrer Entgeltliste zum 01.01.2024 unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0380_E geführt.
BK10-23-0380_E
Stand: 14.09.2023