BK10-23-0417_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 27.09.2023 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der Railforce One Germany GmbH und TX Logistik AG bzgl. Gleis 404 in der Betriebsstelle Oberhausen Osterfeld aufgrund eines Nutzungskonfliktes mit der DB Cargo AG unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0417_Z geführt.

BK10-23-0417_Z

Entscheidung

Stand: 28.09.2023

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