BK10-23-0417_Z
DB Netz AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 27.09.2023 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der Railforce One Germany GmbH und TX Logistik AG bzgl. Gleis 404 in der Betriebsstelle Oberhausen Osterfeld aufgrund eines Nutzungskonfliktes mit der DB Cargo AG unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0417_Z geführt.
BK10-23-0417_Z
Stand: 28.09.2023