BK10-23-0464_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§§ 66 Abs. 1, 67 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Die ERC.D GmbH hat sich mit einer Beschwerde gegen die DB Netz AG an die Bundesnetzagentur gewandt. Gegenstand der Beschwerde ist die Durchführbarkeit von Verkehren mit einer Bza-Ausnahmegenehmigung.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-23-0464_Z geführt.

BK10-23-0464_Z

Entscheidung

Stand: 27.10.2023

Mastodon